Obhuts- und Informationspflichten
Ab Übernahme bis zur Rückgabe sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, mit der Mietsache schonend und pfleglich umzugehen. Sie haben alles zu unterlassen, was zu einem Schaden an der Mietsache führen kann. Im Rahmen der Obhutspflicht müssen Mieterinnen und Mieter in gebotenem Umfang auch zur Schadensvermeidung aktiv tätig werden. Sachschäden an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich (schriftlich) anzuzeigen. Die Obhutspflicht im Mietrecht betrifft alle Teile des Hauses und auch Gemeinschaftsanlagen, soweit diese für den Mieter zugänglich sind.
Stimmt
Ganz gleich,
ob Liebe, Freundschaft oder Bekanntschaft.
… sich gegenseitig gut zu tun
und einander zu helfen,
das ist das Wichtigste!
Verfasser unbekannt
Starker Wespen- oder Bienenbefall auf dem Fußweg in der Elsa-Brändström-Straße
Am 07.07.2023 meldeten wir den o. g, Sachverhalt an die Stadt Halle (Saale). Daraufhin erhielten wir folgende Antwort, die wir Ihnen zur Kenntnis geben möchten:
Vielen Dank für die Meldung. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde der Sachverhalt am 11.07.2023 vor Ort geprüft. Bei den beschriebenen Tieren handelt es sich um den so genannten Bienenwolf (Philanthus triangulum). Diese für den Menschen harmlose Grabwespenart tritt häufig an geeigneten Standorten in höherer Individuenzahl auf, wobei die Tiere nicht ein und dasselbe Nest nutzen, sondern sich lediglich den Lebensraum teilen. So können mehrere Brutröhren dicht beieinander liegen. Daher sieht es im Regelfall so aus, als wäre in dem entsprechenden Bereich das Nest von staatenbildenden Wespen. Auch wenn der Bienenwolf wie eine „normale“ Wespe (Deutsche Wespe, Gemeine Wespe) aussieht, hat er nichts mit dieser zu tun. Die umherfliegenden Tiere, deren Brutröhren sich in den Sandfugen der Pflastersteine bis ca. 0,5 Meter von den Gebäuden entfernt finden, stellen keine Gefahr für die Bewohner der Wohnhäuser dar. Insofern muss auch nichts unternommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Das Sag´s uns einfach-Team
Es fängt das schöne Frühjahr an
Auch in unserer Genossenschaft grünt und blüht es wieder.
Der Frühling hat sich eingestellt …
… es grünt und blüht in unserer Genossenschaft. Genießen Sie es!
Sanierungen der Häuser gehen weiter
Die umfangreichen Instandsetzungsarbeiten an den Dächern, Schornsteinen, Balkonanlagen und Fassaden werden in diesem Jahr an den Wohnblöcken Vogelweide 17 – Vogelherd 5 sowie Vogelweide 18 – Vogelherd 6 fortgesetzt.
Die Mieterinnen und Mieter, bei denen ein Gerüst steht, werden gebeten, ihre Hausratversicherungen zu informieren. Das ist in vielen Versicherungsverträgen so vorgesehen.
Die Planung / Bauüberwachung erfolgt weiterhin durch das Architekturbüro Schauder. Rückfragen beantwortet das Team der Geschäftsstelle.
Die Arbeiten werden planmäßig im Zeitraum von Mitte April bis voraussichtlich Mitte September 2023 (je nach Witterung) ausgeführt.
Die Arbeiten am Sockel und an den Hinterausgangsbereichen des Wohnblockes Vogelweide 18 bis Vogelherd 6 werden im Jahr 2024 durchgeführt.
Das Jobcenter im Quartier
Vertreter des Jobcenter stehen Ihnen für eine einfache persönliche Kontaktaufnahme sowie zur schnellen Beantwortung allgemeiner Fragen rund um die SGB II – Antragstellung sowie weiteren Unterstützungsmöglichkeiten jeweils donnerstags, im Quartierbüro Süd, Wittenberger Straße 14 (hinter dem Ärztehaus Silberhöhe), 06132 Halle (Saale) zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.jobcenterhallesaale.de.
Ergebnisse der Legionellenuntersuchung 2023
Entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 25.04.2018 ist die Genossenschaft gesetzlich verpflichtet Großwarmwasseranlagen, zusätzlich zu bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen, regelmäßig auf Legionellen zu überprüfen. Dies dient dem verbesserten Gesundheitsschutz bei den Verbrauchern. Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Diese können sich in Warmwasserleitungen vermehren, wenn die Anlagen nicht fachgerecht eingebaut und betrieben bzw. genutzt werden.
In unserer Genossenschaft wurde die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH beauftragt, in unserem Wohnungsbestand diese Untersuchung nach Trinkwasserverordnung durchzuführen. Alle Arbeiten müssen dokumentiert und die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Um das System der jeweiligen Trinkwasserinstallationen zu beurteilen, wurden zum gleichen Zeitpunkt mehrere Wasserproben genommen. Das Warmwasser im Heizungsraum wurde vor und hinter dem Trinkwasserwärmer / Speicher und am Ende eines Warmwasserstranges, d. h. in den am weitesten vom Speicher entfernten Wohnungen überprüft. Die betroffenen Mietparteien erhielten hierfür eine gesonderte Information über den Termin.
Die Probeentnahme wurde in den letzten zwei Wochen für alle Objekte der Wohnungsgenossenschaft durchgeführt. Eine Beeinträchtigung während der Probeentnahme war für alle anderen Mietparteien nicht gegeben.
Über die Ergebnisse der Untersuchung möchten wir selbstverständlich alle Mieterinnen und Mieter informieren: In keinem Haus der Genossenschaft wurden nach Auswertung der Laborergebnisse die Werte überschritten.
Dringende Bitte: Die Genossenschaft kümmert sich um die Einhaltung der technischen Vorschriften beim Betrieb und der Instandhaltung der Anlage. Ab dem Wohnungswasserzähler haben wir aber hierauf keinen Einfluss mehr. Sie als Mieterinnen und Mieter tragen eine Mitverantwortung für gesundes Wasser. Bei längerer Abwesenheit, also mehrere Tage oder Wochen, sollte vor dem Duschen das Wasser, das im Duschschlauch gestanden hat, ablaufen und gründlich nachgespült werden.
Darüber hinaus – und unabhängig vom Legionellenthema – sollte nach längerer Abwesenheit das Trinkwasser vor Verwendung zum Trinken oder zur Zubereitung für Speisen und Getränke so lange ablaufen, bis frisches Wasser nachfließt. Dies erkennt man daran, dass es etwas kühler aus der Leitung kommt, als das Stagnationswasser, welches nicht selten ein Herd für Keime ist.
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation (z. B. das Tauschen von Wasserarmaturen) darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Nicht zertifizierte Armaturen können Schadstoffe wie Schwermetalle in hohen Konzentrationen abgeben. Im Zweifelsfall sollte die Geschäftsstelle bzw. eine Fachfirma befragt werden.
Neue Müllplätze
Jeder von uns nimmt es wahr. Obwohl wir darauf achten, unnötigen Müll zu vermeiden, wird dieser immer mehr. Schon lange hat die Geschäftsstelle nach zusätzlichen Möglichkeiten für die Erweiterung der Müllplätze und Firmen für die Umsetzung der baulichen Veränderungen gesucht.
Im Falkenweg 8 konnte eine Erweiterung im November 2022 und für die Vogelweide 1 sowie den Vogelherd 5 Ende Januar dieses Jahres abgeschlossen werden.
Aus Nachhaltigkeitsgründen im Sinne unserer Umwelt sollte der anfallende Müll ordentlich nach Wertstoffen getrennt werden.
Die Erweiterung des Müllplatzes im Dohlenweg wird in diesem Jahr umgesetzt, sodass auch an diesem Schwerpunkt Entspannung eintreten sollte.
Memora Bestattungen
Liebe Mieterinnen und Mieter der WG Halle Süd,
wir haben die Möglichkeit erhalten, uns in den Gewerberäumen der Paul-Suhr-Str. 44 zu vergrößern und das ehemalige Reisebüro dazu zu mieten.
Wir freuen uns darauf, dass unsere Möglichkeiten, für alle die, die wir betreuen dürfen, nun vielfältiger und flexibler werden. Wenn Sie Fragen haben, sind wir gern für Sie da.
Frau Kühn und ihr MEMORA Team
Auch die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e. G. freut sich, dass Frau Kühn, als langjährige Gewerbemieterin diese Möglichkeit ergriffen hat und wir die gute Zusammenarbeit fortsetzen können. Die Genossenschaft wünscht ihr und ihrem Team weiterhin beruflichen Erfolg und persönlich alles Gute.